Wie weit muss das Gerät vom Nachbarfenster weg?
Das hängt von der Schallleistung, den Wänden am Aufstellort und dem Baugebiet ab, bei einem Gerät mit 50 dB sind es 1,9 bis 8,6 m. Gemessen wird 0,5 m vor dem geöffneten Fenster. Nachts zwischen 22 und 6 Uhr gelten nach TA Lärm im reinen Wohngebiet 35 dB(A), im allgemeinen 40 dB(A).
Zum Pegel des Geräts kommen Zuschläge, und das trifft Reihenhäuser besonders. Vor einer Wand gelten 3 dB zusätzlich, in einer Ecke oder zwischen zwei Wänden 6 dB. Mit einer Terrassentrennwand nah am Gerät rechnet man deshalb oft schon wie in der Ecke. Ist das Fenster nur indirekt zu sehen, werden 5 dB abgezogen, ohne Sichtverbindung 15 dB.
| Gerät |
Aufstellung |
Rechenwert |
Reines Wohngebiet |
Allgemeines Wohngebiet |
| 50 dB |
frei im Garten |
50 dB |
3,9 m |
1,9 m |
| 50 dB |
vor der Hauswand |
53 dB |
5,9 m |
3,0 m |
| 50 dB |
Ecke oder zwischen zwei Wänden |
56 dB |
8,6 m |
4,5 m |
| 52 dB |
vor der Hauswand |
55 dB |
7,6 m |
3,9 m |
| 52 dB |
Ecke oder zwischen zwei Wänden |
58 dB |
10,9 m |
5,9 m |
| 55 dB |
vor der Hauswand, nur indirekte Sicht zum Fenster |
53 dB |
5,9 m |
3,0 m |
| 60 dB |
frei im Garten |
60 dB |
13,9 m |
7,6 m |
Die Abstände stammen aus dem LAI-Leitfaden, Kurzfassung vom 28.08.2023, ohne Zuschlag für einen auffälligen Ton. Die vollständige Tabelle steht auf der Seite zu Lautstärke und Abstand.
Für Geräte über 6 bis 12 kW erlaubt die Förderung 60 dB, das ist die letzte Zeile der Tabelle und im Reihenhausgarten meist zu viel. Deshalb prüfen wir Schallleistung und Gerätegröße zusammen und planen nicht nach der Fördergrenze allein.
Was bei einer Messung des Fraunhofer ISE herauskam
Das Institut hat fünf Anlagen gemessen, und bei einer in einer dichten, ruhigen Reihenhaussiedlung lag der Nachtwert mehrfach über dem Richtwert. Danach lief das Außengerät nachts nur noch 72 Stunden im Jahr. Solche Fälle lassen sich oft vermeiden, wenn man vor dem Einbau rechnet und die Nachtabsenkung gleich einstellt.
Welches Baugebiet gilt bei Ihnen?
Das steht im Bebauungsplan, den Sie über die Karte des Landes abrufen können, die Bauaufsicht bietet zusätzlich ihre Grundstücksinformation an. Eine eigene Frankfurter Abstandsregel gibt es nicht. Die Stadt beurteilt nach TA Lärm, Beschwerden von Privathaushalten gehen an das Umweltamt, Immissionsschutz.