Wo darf in Frankfurt nicht gebohrt werden?
In den Zonen I, II und III/A eines Trinkwasserschutzgebiets ist die Erdsonde in Frankfurt nicht erlaubnisfähig, in Zone III/B nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zu den Gebieten gehören „Stadtwald“ und „Wasserwerk Berkersheimer Weg“, sie liegen vor allem im Süden und Nordwesten der Stadt. „Praunheim II“ ist beantragt, seine Grenzen können sich also noch ändern.
Der hessische Erlass teilt die Zonen so ein.
| Einstufung |
Zonen |
Folge für die Sonde |
| unzulässig |
Wasserschutz I, II, III, IIIA; Heilquellenschutz I, II, III, III/1, A |
keine Einzelsonde; Ausnahmen nur für Quartiere im Einzelfall |
| sensibel |
Wasserschutz IIIB; Heilquellenschutz III/2, B |
nur mit hydrogeologischer Stellungnahme, wenn keine nachteilige Veränderung zu erwarten ist |
Nach unserer Auswertung der amtlichen Karten fallen rund 14 % der Stadtfläche unter „unzulässig“ und rund 12 % unter „sensibel“. Das größte Gebiet ist das Wasserschutzgebiet Stadtwaldwasserwerk, für eine einzelne Wohnstraße taugen die Werte deshalb wenig. Das HLNUG beschreibt für das ganze Stadtgebiet außerdem Stockwerksbau, also mehrere übereinanderliegende Grundwasserschichten. Rund 49 % der Fläche fallen nach unserer Auswertung unter sensiblen Stockwerksbau, rund 44 % gelten als günstig.
Die Gutachter sehen hohes Potenzial in den locker bebauten Stadtrandlagen und ein eingeschränktes in Innenstadt, Altstadt und Bahnhofsviertel. Für Ihre Adresse zählt die Abfrage im Viewer GruSchu des Landes, die wir vor jedem weiteren Schritt machen. Heilquellenschutzgebiete liegen in Frankfurt derzeit keine vor. In den Taunusorten gibt es dazu keine pauschale Aussage, dort klären wir jedes Grundstück einzeln.