Wann ist der Mehrpreis gegenüber einer neuen Gasheizung wieder drin?
Mit 46 % Zuschuss ist der Mehrpreis im Beispiel nach rund 6 Jahren wieder drin, ohne Zuschuss nach rund 16 Jahren. Bei nur rund 80 € Vorteil im Jahr gelingt das innerhalb der Nutzungsdauer von 18 Jahren in den meisten Fällen nicht.
Beispiel. Haus mit 20.000 kWh Gas im Jahr, die alte Heizung muss ohnehin raus. Angenommen sind 36.000 € für die Luft-Wasser-Wärmepumpe und 16.000 € für eine neue Gasheizung (Marktumfrage der Verbraucherzentrale Energieberatung, Preise 06/2026), Antrag bis 31.01.2027, gleichbleibende Energiepreise, keine Zinsen und keine Wartung.
| Zuschuss |
Eigenanteil Wärmepumpe |
Mehrpreis gegen Gas |
Jahre bei rund 1.230 € Vorteil |
Jahre bei rund 80 € Vorteil |
| keiner |
36.000 € |
20.000 € |
rund 16 |
über 18 |
| 30 % (8.400 €) |
27.600 € |
11.600 € |
rund 9 |
über 18 |
| 46 % (12.880 €) |
23.120 € |
7.120 € |
rund 6 |
über 18 |
| 70 % (19.600 €) |
16.400 € |
400 € |
unter 1 |
rund 5 |
| 80 % (22.400 €) |
13.600 € |
2.400 € weniger als Gas |
sofort |
sofort |
Über 18 Jahre ergeben rund 1.230 € im Jahr rechnerisch 22.140 €, rund 80 € dagegen nur 1.440 €. Am meisten hängt an Vorlauf und Stromtarif, und beides planen wir vorab. Der Zuschuss der KfW wird nach den dort genannten Regeln gerechnet, eine Zusage ist diese Tabelle nicht.
Nicht eingerechnet ist, was bei einer neuen Gasheizung noch dazukommt. Nach § 43 Gebäudemodernisierungsgesetz müssen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 01.01.2029 zu 10 % und ab 01.01.2030 zu 15 % Biobrennstoff nutzen, ab 01.01.2035 zu 30 %. Für den CO₂-Preis gilt 2026 ein Korridor von 55 bis 65 € je Tonne, für 2027 gibt es noch kein geltendes Recht.