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Außengerät an der Hauswand auf Kies, daneben ein Rasenstreifen mit Holzlatte bis zu Metallzaun und Hecke
Heizungstechnik für Frankfurt und Umgebung

Wärmepumpe in Hessen: Wann Sie eine Genehmigung brauchen

In Hessen und damit auch in Frankfurt ist eine elektrische Wärmepumpe bis 1.000 kW genehmigungsfrei, wenn eine Fachfirma sie einbaut. Milieuschutz, Denkmal und Vorgarten gelten trotzdem.

oder per E-Mail: kontakt@waermepumpe-frankfurt-am-main.de

Eine elektrische Wärmepumpe bis 1.000 kW gesamter elektrischer Aufnahmeleistung ist in Hessen genehmigungsfrei, wenn die Bauherrschaft eine branchenspezifische Fachfirma beauftragt. So steht es in der Hessischen Bauordnung, kurz HBO, Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 3.8 und IV Nr. 6. Ein Wohnhaus in Frankfurt liegt weit unter dieser Grenze. Sie stellen also keinen Bauantrag, und vorab prüft auch keine Behörde.

Wer genehmigungsfrei baut, muss die Regeln trotzdem einhalten. Für Abstand und Lärm tragen nach § 62 Abs. 2 HBO Eigentümer, Planer und Fachfirma die Verantwortung, und in Frankfurt kommen städtische Satzungen dazu. Diese Punkte klären wir vor dem Einbau:

Prüfpunkt Was gilt Wer zuständig ist
Grenze und Abstandsfläche bis 2 m Höhe und 3 m Länge an der Grenze oder mit mindestens 1 m Abstand Eigentümer, Planer, Fachfirma
Lärm mindestens eine Abschätzung nach dem LAI-Leitfaden, Maßstab TA Lärm bei Beschwerden das Umweltamt, Immissionsschutz
Bebauungsplan außerhalb der Baugrenzen nur als Ausnahme, kein Rechtsanspruch Gemeinde
Milieuschutz satzungsrechtliche Genehmigung, Formular BAB 01, gebührenpflichtig Bauaufsicht
Vorgarten gärtnerisch anzulegen, Aufstellung vorab klären Bauaufsicht
Freifläche begrünen, wasserdurchlässig halten, Abweichung nach § 73 HBO Gemeinde, wir fragen bei der Bauaufsicht an
Kulturdenkmal Antrag nach § 18 HDSchG, auch bei genehmigungsfreien Maßnahmen Denkmalamt
Erdwärme, Grundwasser wasserrechtliche Erlaubnis Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde

Hält der Platz Grenze und Lärm ein und greift keiner der übrigen Punkte, bleibt beim Einbau nur die Anmeldung beim Netzbetreiber, die wir übernehmen. Der Leitfaden, auf den wir uns stützen, ist der gemeinsame hessische Leitfaden Wärmepumpen vom 12.06.2024, die Bauordnung lesen wir im Stand Oktober 2025. Eine Änderung aus dem Jahr 2026 ist uns nicht belegt.

Wie nah darf die Außeneinheit an die Grundstücksgrenze?

Sie darf unmittelbar an der Grenze stehen oder mit mindestens 1 m Abstand. Das gilt bis 2 m Höhe und 3 m Gesamtlänge entlang der Grenze (§ 6 Abs. 10 Nr. 11 HBO). Ein Abstand zwischen 0 und 1 m kommt in der Vorschrift nicht vor. Ob ein solcher Platz zulässig ist, fragen wir vorab bei der Bauaufsicht.

Fall Was zulässig ist Stelle
Bis 2 m Höhe, bis 3 m Gesamtlänge entlang der Grenze direkt an der Grenze oder mindestens 1 m entfernt § 6 Abs. 10 Nr. 11 HBO
Bis 2 m über Gelände, samt Fundament und Einhausung in den Abstandsflächen anderer Gebäude erlaubt § 6 Abs. 9 Nr. 4 HBO
Größeres Gerät nur mit Satzung, Bebauungsplan oder Abweichung § 6 Abs. 11 Nr. 1, § 73 HBO

Zu den 2 m zählen Fundament und Einhausung. Wer also eine Schallhaube plant, misst die Höhe mit Haube und erhöhtem Sockel. Die 3 m sind eine Länge entlang der Grenze. Als „3 m Abstand zur Grenze“ taucht diese Zahl gelegentlich in Texten auf, das ist eine Verwechslung, und auch eine eigene Frankfurter Abstandsregel gibt es nicht. Maße des Geräts und Abstände zur Wand stehen auf der Seite zum Aufstellort.

Reicht der Grenzabstand auch für den Lärm?

Nein, die Bauordnung regelt nur den Standort, der Schall folgt eigenen Werten. Der hessische Leitfaden verlangt mindestens eine Abschätzung nach dem LAI-Leitfaden. Gemessen wird 0,5 m vor dem geöffneten Nachbarfenster, und nachts zwischen 22 und 6 Uhr gelten im allgemeinen Wohngebiet 40 dB(A).

Beispiel. Außengerät mit einem Schallleistungspegel von 52 dB, direkte Sichtverbindung zum Nachbarfenster. Der Abstand richtet sich dann nach der Aufstellung, und eine Wand oder Ecke schlägt nach dem LAI-Leitfaden 3 oder 6 dB auf.

Aufstellung Rechenwert Abstand allgemeines Wohngebiet Abstand reines Wohngebiet
frei 52 dB 2,6 m 5,2 m
vor einer Wand 55 dB 3,9 m 7,6 m
in einer Ecke 58 dB 5,9 m 10,9 m

Im Reihenhausgarten mit Gerät an der Grenze kann der erlaubte Standort also am Schall scheitern. Besteht nur indirekte Sicht auf das Fenster, zieht der Leitfaden 5 dB ab, ohne Sichtverbindung 15 dB, deshalb lohnt sich oft ein Platz hinter der Hausecke. Die vollständige Tabelle steht unter Lautstärke und Abstand, die engen Gärten behandeln wir beim Reihenhaus.

Muss der Nachbar zustimmen?

Nein, weder der Leitfaden noch die Bauordnung verlangen eine Zustimmung. Die Rücksichtnahme nach § 15 Baunutzungsverordnung und die Werte der TA Lärm gelten trotzdem, und auch § 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz bleibt anwendbar.

Beschwert sich ein Nachbar in Frankfurt, geht das an das Umweltamt, Immissionsschutz. Im Umland überwacht die Untere Immissionsschutzbehörde, das ist in kreisfreien Städten wie Offenbach der Magistrat und in den Kreisen der Kreisausschuss. Wir geben Ihnen die Schallrechnung schriftlich mit, damit Sie dem Nachbarn vor dem Einbau zeigen können, wo das Gerät steht und was am Fenster ankommt.

Was gilt, wenn das Gerät außerhalb der Baugrenze stehen soll?

Dann geht es nur als Ausnahme nach § 23 Abs. 5 Baunutzungsverordnung, und darauf besteht kein Rechtsanspruch. Bei genehmigungsfreien Vorhaben entscheidet die Gemeinde nach § 73 Abs. 4 HBO, der Antrag läuft über den Vordruck BAB 10.

Ob Ihr Grundstück in einem Bebauungsplan liegt, zeigt die Karte des Landes. Ein Bebauungsplan kann die bebaubare Fläche eng ziehen, und dann liegt der Garten schnell außerhalb der Baugrenze.

Braucht der Heizungstausch im Milieuschutzgebiet eine Genehmigung?

Ja, dort braucht auch eine sonst genehmigungsfreie Maßnahme eine satzungsrechtliche Genehmigung bei der Bauaufsicht, und das Verfahren ist gebührenpflichtig. In der Tabelle steht nur „Heizungsanlagen“, das Merkblatt nennt die Wärmepumpe nicht ausdrücklich, wir klären das vorab mit der Bauaufsicht.

Zustand der alten Heizung Einstufung nach Merkblatt und Tabelle der Bauaufsicht
irreparabel oder älter als 30 Jahre genehmigungsfähig
reparabel und höchstens 30 Jahre alt, mit Modernisierungsbonus genehmigungsfähig, Zweckbindung und Miethöhe sind zu beachten
reparabel und höchstens 30 Jahre alt, ohne Modernisierungsbonus nicht genehmigungsfähig
defektes Bauteil gegen gleichwertiges Instandsetzung, frei

Ob eine Wärmepumpe für einen defekten Gaskessel als gleichwertig durchgeht, ist nicht belegt, darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Der Frankfurter Modernisierungsbonus setzt eine Energieberatung voraus und bindet in der Regel 30 Jahre an Wohnraum und Miete, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Zuständig ist das Stadtplanungsamt. Bei Modernisierungen schreibt die Stabsstelle Mieterschutz die Mieter vor der Genehmigung an.

Betroffen sind Dornbuschsiedlung, Alt-Eschersheim, Anne-Frank-Siedlung, Am Oberschelder Weg, Östliches Gallus, Westliche Riederwaldsiedlung und Dichterviertel. Dazu kommen Bockenheim, Nordend-Mitte, Berger Straße, Westliches Ostend, Gutleutviertel, Sachsenhausen-Nord und Nordend-Süd. Ob eine bestimmte Adresse dazugehört, zeigt die Grundstücksinformation der Bauaufsicht.

Darf die Außeneinheit in den Vorgarten?

Das lässt sich in Frankfurt nicht pauschal beantworten und wird vorab mit der Bauaufsicht geklärt. Die Vorgartensatzung in der Fassung vom 22.02.1979 verlangt eine gärtnerische Anlage und untersagt eine Nutzung „auf sonstige Weise“. Wärmepumpen nennt sie nicht, das Fachgutachten zum Wärmeplan führt sie aber als mögliche Hürde.

Wir planen deshalb zuerst hinter dem Haus. Für den Garten gilt im ganzen Stadtgebiet die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima, auch bei genehmigungsfreien Vorhaben. Freiflächen sind danach zu begrünen und wasserdurchlässig zu halten, befestigt werden darf nur, soweit der Zweck es erfordert, und das Fundament halten wir entsprechend klein.

Für Alt-Höchst, Alt-Sachsenhausen, das Bahnhofsviertel, die „Fressgass“, die Nördliche Mainuferbebauung und das Dom-Römer-Areal gelten zusätzlich Gestaltungssatzungen. Gestalt-Erhaltungssatzungen erfassen laut Stadtplanungsamt auch Maßnahmen, die keine Baugenehmigung brauchen. Regeln zu Außengeräten haben wir in beiden Fällen nicht belegt, und wir fragen dort früh bei der Bauaufsicht nach.

Frisch gegossener Betonsockel für ein Außengerät an der Hauswand, darauf eine Wasserwaage aus Holz

Gilt die Genehmigungsfreiheit auch für Erdwärme?

Baurechtlich ja, wasserrechtlich nicht. Für Erdwärme braucht es in Frankfurt grundsätzlich eine Erlaubnis nach §§ 8 und 9 Wasserhaushaltsgesetz bei der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde im Umweltamt, Sonden bis 30 kW Heizleistung laufen im vereinfachten Verfahren.

Der Abstand soll 10 m zwischen Anlagen und 5 m vom Bohransatz zur Grenze betragen, über 100 m Tiefe wird die Bergbehörde beteiligt. In den Trinkwasserschutzzonen I, II und III/A ist keine Erlaubnis möglich, in III/B nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Einzelheiten stehen unter Erdsonde und Tiefe, die Zone Ihres Grundstücks zeigt der Viewer GruSchu des HLNUG.

In welcher Reihenfolge klären wir das?

Wir fangen beim Grundstück an, denn eine Satzung kann den Standort ändern und damit die Schallrechnung und das Angebot.

  • Lage: Milieuschutz, Satzungen und Zuständigkeit über die Grundstücksinformation, den Bebauungsplan über die Karte des Landes.
  • Denkmal: Eintrag prüfen und bei Bedarf den Weg über das Denkmalamt gehen, denn dafür gibt es einen eigenen Antrag.
  • Standort: Stelle mit Maßen festlegen und mit Fundament und Haube gegen die 2 m und die 3 m halten.
  • Schall: Abschätzung nach LAI für das nächste Nachbarfenster rechnen, bei Bedarf einen anderen Platz wählen.
  • Einbau: Wir bauen als Fachfirma ein und melden die Anlage beim Netzbetreiber an.

In Offenbach, Bad Homburg oder Hofheim gilt dieselbe Bauordnung, die Frankfurter Satzungen gelten dort nicht. Dort fragen wir bei der jeweiligen Bauaufsicht nach.

Was wir für die erste Einschätzung brauchen

Für die erste Einschätzung reichen Ihre Adresse und ein Foto der Stelle, an der das Gerät stehen könnte, am besten mit Blick auf das nächste Nachbarfenster. Der erste Termin kostet nichts, und eine Zusage zu einer Genehmigung können wir Ihnen dabei nicht geben, nur die Regeln und unsere Einschätzung. Beides nehmen wir über das Formular oder unter kontakt@waermepumpe-frankfurt-am-main.de entgegen.

Häufige Fragen

Brauche ich in Hessen eine Baugenehmigung für eine Wärmepumpe?

Nein, elektrische Wärmepumpen bis 1.000 kW gesamter elektrischer Aufnahmeleistung sind genehmigungsfrei, wenn eine branchenspezifische Fachfirma sie einbaut. Satzungen, Denkmalschutz und Lärmregeln bleiben davon unberührt.

Gilt die Genehmigungsfreiheit auch, wenn ich die Wärmepumpe selbst einbaue?

Nein, nach unserer Lesart nicht. Die Befreiung steht in der Hessischen Bauordnung unter dem Vorbehalt, dass die Bauherrschaft eine Fachfirma beauftragt, und eine Montage ohne Fachfirma fällt deshalb nicht unter Nr. 3.8.

Wie viel Abstand zur Grundstücksgrenze braucht eine Wärmepumpe in Hessen?

1 m oder gar keinen, denn bis 2 m Höhe und 3 m Gesamtlänge entlang der Grenze darf das Gerät unmittelbar an der Grenze oder mit mindestens 1 m Abstand stehen. Für den Lärm kann trotzdem mehr Abstand nötig sein.

Hat Frankfurt eigene Abstandsvorgaben für Außengeräte?

Nein. Es gilt die Hessische Bauordnung, und beim Lärm beurteilt die Stadt nach der TA Lärm, ohne auf ihrer Seite Abstands- oder dB-Werte zu nennen.

Brauche ich die Unterschrift des Nachbarn für die Wärmepumpe?

Nein, weder der hessische Leitfaden noch die Bauordnung verlangen sie. Die Lärmwerte am Nachbarfenster müssen trotzdem eingehalten werden, und Beschwerden von Privathaushalten gehen in Frankfurt an das Umweltamt.

Darf die Außeneinheit in Frankfurt in den Vorgarten?

Nein, nicht ohne vorherige Klärung mit der Bauaufsicht. Die Vorgartensatzung verlangt eine gärtnerische Anlage und verbietet die Nutzung „auf sonstige Weise“, Wärmepumpen nennt sie aber nicht ausdrücklich.

Ist der Heizungstausch im Milieuschutzgebiet genehmigungsfrei?

Nein, dort braucht auch eine sonst genehmigungsfreie Maßnahme eine satzungsrechtliche Genehmigung der Bauaufsicht. Frei ist nur die Instandsetzung, also ein defektes Bauteil gegen ein gleichwertiges.

Gilt die Frankfurter Freiraumsatzung auch für das Fundament einer Wärmepumpe?

Ja, sie gilt im ganzen Stadtgebiet auch bei genehmigungsfreien Vorhaben. Wärmepumpen stehen nicht darin, Befestigungen sind aber nur erlaubt, soweit ihr Zweck sie erfordert, und die Fläche drumherum bleibt zu begrünen.

Braucht eine Erdwärmesonde in Frankfurt eine Erlaubnis?

Ja, grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde im Umweltamt. Sonden bis 30 kW Heizleistung laufen im vereinfachten Verfahren.

Wie hoch darf eine Wärmepumpe an der Grenze sein?

2 m über dem Gelände, und zwar einschließlich Fundament und Einhausung. Größere Geräte gehen nur mit einer Satzung, einem Bebauungsplan oder einer Abweichung nach § 73 der Hessischen Bauordnung.

Zwei Personen am Eichentisch über einem Grundriss, nur Hände zu sehen, mit Bleistift, Zollstock und Tasse
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