Eine elektrische Wärmepumpe bis 1.000 kW gesamter elektrischer Aufnahmeleistung ist in Hessen genehmigungsfrei, wenn die Bauherrschaft eine branchenspezifische Fachfirma beauftragt. So steht es in der Hessischen Bauordnung, kurz HBO, Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 3.8 und IV Nr. 6. Ein Wohnhaus in Frankfurt liegt weit unter dieser Grenze. Sie stellen also keinen Bauantrag, und vorab prüft auch keine Behörde.
Wer genehmigungsfrei baut, muss die Regeln trotzdem einhalten. Für Abstand und Lärm tragen nach § 62 Abs. 2 HBO Eigentümer, Planer und Fachfirma die Verantwortung, und in Frankfurt kommen städtische Satzungen dazu. Diese Punkte klären wir vor dem Einbau:
| Prüfpunkt | Was gilt | Wer zuständig ist |
|---|---|---|
| Grenze und Abstandsfläche | bis 2 m Höhe und 3 m Länge an der Grenze oder mit mindestens 1 m Abstand | Eigentümer, Planer, Fachfirma |
| Lärm | mindestens eine Abschätzung nach dem LAI-Leitfaden, Maßstab TA Lärm | bei Beschwerden das Umweltamt, Immissionsschutz |
| Bebauungsplan | außerhalb der Baugrenzen nur als Ausnahme, kein Rechtsanspruch | Gemeinde |
| Milieuschutz | satzungsrechtliche Genehmigung, Formular BAB 01, gebührenpflichtig | Bauaufsicht |
| Vorgarten | gärtnerisch anzulegen, Aufstellung vorab klären | Bauaufsicht |
| Freifläche | begrünen, wasserdurchlässig halten, Abweichung nach § 73 HBO | Gemeinde, wir fragen bei der Bauaufsicht an |
| Kulturdenkmal | Antrag nach § 18 HDSchG, auch bei genehmigungsfreien Maßnahmen | Denkmalamt |
| Erdwärme, Grundwasser | wasserrechtliche Erlaubnis | Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde |
Hält der Platz Grenze und Lärm ein und greift keiner der übrigen Punkte, bleibt beim Einbau nur die Anmeldung beim Netzbetreiber, die wir übernehmen. Der Leitfaden, auf den wir uns stützen, ist der gemeinsame hessische Leitfaden Wärmepumpen vom 12.06.2024, die Bauordnung lesen wir im Stand Oktober 2025. Eine Änderung aus dem Jahr 2026 ist uns nicht belegt.
