Die KfW zahlt für eine Wärmepumpe im bestehenden Wohnhaus 30 % Grundförderung. Mit Boni steigt der Satz auf höchstens 70 %, bei Einkommen bis 30.000 € auf 80 %, und gerechnet wird auf höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit. Das ergibt rechnerisch 8.400 bis 22.400 €; die KfW selbst nennt keine Euro-Summe. Grundlage sind die Förderrichtlinie vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1) und das Programm 458 der KfW, Stand 05.11.2026.
Von der Stadt Frankfurt kommt für die Wärmepumpe kein eigener Zuschuss, und ein Landeszuschuss aus Hessen ist nicht belegt. Wir rechnen Ihnen aus, welcher Satz für Ihr Haus gilt und welcher Eigenanteil dann bleibt. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die KfW.

