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Heizlast gerechnetfür Ihr Haus, nicht geschätztFörderantrag vorbereitetBestätigung für die KfW inklusiveSchall geprüftAufstellort und Abstand zum NachbarnGanz Frankfurt und Umlandvom Taunusrand bis Offenbach
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Bohrgerät auf Raupen im Herbstgarten, zwei Arbeiter von hinten, davor eine Rolle schwarzes Sondenrohr
Heizungstechnik für Frankfurt und Umgebung

Erdwärmepumpe in Frankfurt am Main: Bohrung, Erlaubnis und Schutzzonen

Erdwärmepumpen in Frankfurt planen wir mit Sonde oder Kollektor und klären die Erlaubnis beim Umweltamt. Mit Erdsonde nennt die Marktumfrage der Verbraucherzentrale ca. 56.000 €.

oder per E-Mail: kontakt@waermepumpe-frankfurt-am-main.de

Die Anfrage läuft in 6 Schritten. Eine Option wählen Sie mit der Eingabetaste oder der Leertaste; danach öffnet sich der nächste Schritt.

Schritt 1 von 6
Worum geht es?

Wählen Sie, was am nächsten kommt. Den Rest klären wir im Gespräch.

Um welches Gebäude geht es?

Danach richten sich Aufstellort, Schall und Förderung.

Wie alt ist das Haus ungefähr?

Eine Schätzung genügt.

Was gehört schon zum Haus?

Mehrfachauswahl, wenn mehreres zutrifft.

Wann soll die Wärmepumpe laufen?

Den Antrag stellen Sie vor dem Einbau. Wir sagen Ihnen, in welcher Reihenfolge.

Wohin dürfen wir antworten?

Wir melden uns innerhalb eines Werktags und vereinbaren den ersten Termin. Der kostet nichts.

oder per E-Mail:kontakt@waermepumpe-frankfurt-am-main.de

Wer in Frankfurt eine Erdwärmepumpe plant, klärt zuerst das Grundstück und danach das Gerät. In den Zonen I, II und III/A eines Trinkwasserschutzgebiets erteilt die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde keine Erlaubnis, und ohne Erlaubnis darf nicht gebohrt werden. Anderswo laufen Sonden bis 30 kW Heizleistung im vereinfachten Verfahren. Heilquellenschutzgebiete gibt es im Stadtgebiet nach dem Fachgutachten zum Wärmeplan derzeit keine, in den Taunusorten prüfen wir jede Adresse einzeln.

Fachleute sagen Sole-Wasser-Wärmepumpe, weil ein Frostschutzgemisch, die Sole, die Wärme aus dem Boden zum Gerät im Keller bringt. Mit Erdsonde nennt die Marktumfrage der Verbraucherzentrale ca. 56.000 € vor Förderung (Preise 06/2026), das sind rund 20.000 € mehr als eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in derselben Umfrage. Über die niedrigeren Stromkosten allein kommt dieser Aufpreis nicht zurück, das rechnen wir weiter unten vor.

Am besten passt die Bohrung zu freistehenden Häusern mit Garten am Stadtrand. Dort schätzt das Fachgutachten das Potenzial als hoch ein, in Innenstadt, Altstadt und Bahnhofsviertel als eingeschränkt.

Was wir übernehmen und was die Bohrfirma macht

Wir planen die Anlage, bauen sie ein und stimmen uns mit der Behörde und der Bohrfirma ab. Die Bohrung selbst führt eine Firma nach DVGW W 120-2 mit verschuldensunabhängiger Versicherung aus, die wir einbinden. Beides verlangt auch die Förderrichtlinie.

Aufgabe Wer Was dazugehört
Grundstück prüfen wir Schutzzone im Viewer GruSchu, Bebauungsplan, Platz für das Bohrgerät
Heizlast wir raumweise nach DIN EN 12831, Vorlauftemperatur am vorhandenen Heizsystem
Unterlagen für die Erlaubnis wir mit der Bohrfirma Lageplan mit Grenzabständen, Abstimmung mit der Wasserbehörde
Bohrung und Sonden Bohrfirma Sonden einbringen, Sole-Leitungen bis ins Haus
Gerät und Speicher wir Einbau, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, Inbetriebnahme
Netz und Förderung wir Anmeldung beim Netzbetreiber, Bestätigungen für den KfW-Antrag

Darf auf meinem Grundstück gebohrt werden?

Das hängt von der Schutzzone und vom Untergrund ab, beides lässt sich vorab je Adresse nachsehen. Das Land stellt dafür den Viewer GruSchu bereit, den auch wir als Erstes öffnen.

Lage des Grundstücks Was für eine Erdsonde gilt
Trinkwasserschutz Zone I, II oder III/A nicht erlaubnisfähig
Trinkwasserschutz Zone III/B nur unter bestimmten Voraussetzungen, nach der Landesregel mit hydrogeologischer Stellungnahme
außerhalb, aber hydrogeologisch sensibel Erlaubnis nötig, die Behörde sieht genauer hin
außerhalb und günstiger Untergrund Erlaubnis nötig, bis 30 kW im vereinfachten Verfahren

Quellen sind die Stadt Frankfurt und die Anforderungen des Landes Hessen, gültig seit 01.01.2025. Als sensibel gilt zum Beispiel Stockwerksbau, also mehrere Grundwasserschichten übereinander, die eine Bohrung nicht miteinander verbinden darf. In Frankfurt betrifft das viele Lagen, denn nach unserer Auswertung fallen rund 49 % der Stadtfläche darunter, rund 44 % gelten als günstig.

Welche Schutzgebiete es in Frankfurt gibt

Die Stadt führt die Trinkwasserschutzgebiete „Stadtwald“ und „Wasserwerk Berkersheimer Weg“, beantragt ist „Praunheim II“. Sie liegen vor allem im Süden und Nordwesten. Rund 14 % der Stadtfläche sind nach unserer Auswertung für Sonden unzulässig, weitere rund 12 % sensibel, wobei Wald und Feld in diese Anteile eingehen.

Eine erste Einschätzung nach Stadtteilen

Das ist nur eine erste Übersicht, die Adresse prüfen wir in jedem Fall einzeln. Sie beruht auf unserer Auswertung der HLNUG-Geodaten, die Anteile beziehen sich auf die gesamte Fläche des Stadtteils, und die Einzelorte sind Stichproben.

Stadtteil Befund nach unserer Auswertung
Fechenheim, Seckbach, Riederwald kein Trinkwasserschutzgebiet, Untergrund vollständig günstig
Bergen-Enkheim kein Trinkwasserschutzgebiet, rund 73 % günstig, rund 27 % gespanntes Grundwasser
Bornheim kein Trinkwasserschutzgebiet, Untergrund fast vollständig günstig
Höchst, Unterliederbach, Zeilsheim, Sindlingen, Nied, Sossenheim außerhalb der Schutzgebiete, aber nahezu vollständig Stockwerksbau
Praunheim rund 34 % unzulässig (Praunheim II, noch im Festsetzungsverfahren), Alt-Praunheim in der Stichprobe außerhalb
Niederrad rund 49 % unzulässig (Schutzgebiet Stadtwald, große Waldanteile), Alt-Niederrad in der Stichprobe außerhalb
Berkersheim rund 27 % unzulässig (Berkersheimer Weg)
Westend-Süd, Bahnhofsviertel, Gallus Untergrund durchgehend sensibel

Heilquellenschutz im Taunus

Im Frankfurter Stadtgebiet gibt es diese Gebiete derzeit nicht, im Umland können sie vorkommen. Wer in Bad Homburg oder Kronberg und Königstein bohren will, bekommt von uns keine pauschale Aussage. Wir prüfen die Zone am Grundstück und klären Grenzfälle mit der Wasserbehörde, bevor ein Angebot für die Bohrung entsteht.

Welche Erlaubnis verlangt das Umweltamt?

Grundsätzlich braucht jede Anlage eine wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8 und 9 WHG, zuständig ist die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde im Umweltamt. Erdwärmesonden bis 30 kW Heizleistung laufen im vereinfachten Verfahren, und nach dem Erlass des Landes soll die Entscheidung binnen 3 Monaten fallen. Eine Gebühr können wir vorab nicht nennen.

  • Grenzabstand. Der Bohransatz soll 5 m von der Grundstücksgrenze entfernt sein, zwischen zwei Anlagen sollen 10 m liegen.
  • Tiefe. Über 100 m wird die Bergbehörde beteiligt. Die meisten Sonden in Hessen bleiben darunter.
  • Weitere Stellen. Die Altlastenbehörde kann hinzukommen und im Schutzgebiet Hessenwasser. Eine Einleitung in den Kanal klärt man gesondert mit der Stadtentwässerung.
  • Denkmal. Bei einem Kulturdenkmal prüft das Denkmalamt den Eingriff ins Erdreich auch auf Bodendenkmäler.

Für den Erdkollektor gelten die Sondenanforderungen nach dem HLNUG-Leitfaden nicht, solange er mindestens 1 m über dem höchsten Grundwasserstand liegt. Ob er in Frankfurt angezeigt werden muss, fragen wir im Einzelfall bei der Behörde nach.

Was kostet eine Erdwärmepumpe mit Bohrung?

Mit Erdsonde liegt der Markt je nach Quelle zwischen 25.000 und ca. 56.000 € vor Förderung. Die Spanne ist so breit, weil die Quellen verschieden rechnen, und für Frankfurt gibt es keine eigene Preisstatistik.

Bauart Marktumfrage Verbraucherzentrale, Preise 06/2026 Rechenbeispiel co2online Spanne aus ADAC und co2online, rechnerisch
Sole mit Erdsonde ca. 56.000 € 46.500 € bei 130 m², davon Bohrung 16.000 € 25.000 bis 49.000 €
Sole mit Erdkollektor ca. 54.000 € 38.500 bis 46.500 € 20.000 bis 43.000 €
Luft-Wasser zum Vergleich 36.000 € 20.000 bis 35.000 € (ADAC, 29.10.2026)

Die Sonde allein setzt der ADAC im Einfamilienhaus mit 8.000 bis 16.000 € an (Stand 21.07.2026). Preise je Bohrmeter nennen wir nicht, denn dafür gibt es nur Angaben von Anbietern. Auch eigene Pauschalpreise gibt es bei uns nicht, weil Grundstück und Sondenzahl den Betrag bestimmen.

Unser Angebot trennt deshalb Bohrung, Gerät, Speicher, Einbau und Elektrik in eigene Posten. Den Zählerschrank prüfen wir gesondert, weil sein Umbau in 46 % der von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ausgewerteten Angebote für Luft-Wasser-Anlagen nicht enthalten war. Wie Sie das prüfen, steht im Vergleich von Wärmepumpen-Angeboten.

Für den Zuschuss gelten dieselben Sätze wie bei allen Wärmepumpen, also 30 % Grundförderung auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten bei einem Antrag bis 31.01.2027. Das sind rechnerisch 8.400 €, die Boni stehen auf unserer Seite zur Förderung. Die Bohrung hebt die Grenze nicht an.

Was kostet es bei Ihnen?

Die Zahlen oben sind Richtwerte. Was es bei Ihnen kostet, sagen wir Ihnen nach einem kurzen Gespräch.

Wie viel Sonde braucht das Haus, und passt sie aufs Grundstück?

Für ein Haus mit 100 m² und 6 kW nennt die Faustregel des Bundesverbands Wärmepumpe 100 m Bohrung, gerechnet mit ca. 45 W/m. Das Fachgutachten zum Wärmeplan setzt für Frankfurt nur 25 W/m an und Sonden bis 100 m. Mit diesem Wert wären es rechnerisch 180 m (100 m × 45 ÷ 25), also zwei Sonden mit je 90 m.

Der Platz auf dem Grundstück

Zwei Sonden dieser Tiefe stehen mindestens 6 m auseinander, und jeder Bohransatz soll 5 m zur Grenze halten. In einer Linie ergibt das rechnerisch 16 m Grundstücksbreite (5 m + 6 m + 5 m). Dazu muss das Bohrgerät überhaupt in den Garten kommen, was wir beim ersten Termin ansehen. Beim Reihenhaus scheitert die Sonde deshalb meistens schon an der Breite.

Die Herleitung mit Tabelle steht auf der Seite zur Tiefe von Erdsonden. Eine Tiefe je Stadtteil nennen wir nicht, weil sie sich aus Heizlast und Untergrund am einzelnen Grundstück ergibt.

Der Erdkollektor als flache Variante

Ein Kollektor braucht keine Bohrung, dafür viel Fläche. Der Bundesverband nennt 150 bis 200 m² je 100 m² Wohnfläche, die Rohre liegen 1 bis 1,5 m tief. Wer den Garten ohnehin neu anlegt und diese Fläche frei hat, sollte das durchrechnen lassen.

Vorlauf und Speicher

Auch die Erdsonde gleicht einen zu hohen Vorlauf nicht aus. Als Ziel gelten höchstens 55 °C, je Grad weniger sinkt der Stromverbrauch um 2 bis 4 %. Deshalb prüfen wir die Heizkörper genauso wie bei einem Luftgerät und legen den Speicher nach dem Warmwasserbedarf aus.

Kühlen im Sommer

Passive Kühlung geht nur mit Sole oder Wasser, weil dabei der kühle Boden die Wärme aufnimmt und der Verdichter stillstehen kann. Die Oberflächen dürfen im Kühlbetrieb 20 °C nicht unterschreiten, ein Taupunktwächter sichert das ab. Das ist ein echter Vorteil gegenüber dem Luftgerät, das nur aktiv kühlen kann.

Flachdach-Bungalow aus hellem Klinker mit Glasfront, an der Wand ein Außengerät, dahinter bewaldete Hügel

Rechnet sich die Bohrung gegenüber dem Luftgerät?

Über die Stromrechnung allein rechnet sie sich im Beispiel nicht. Gerechnet ist mit den Mittelwerten aus dem Feldtest des Fraunhofer ISE.

Beispiel. Haus mit 18.000 kWh Wärmebedarf im Jahr, Heizstrom 29,0 ct/kWh (BDEW, Stichtag 01.10.2026). Mehrpreis nach der Marktumfrage 56.000 € gegen 36.000 €, Wartung nicht gerechnet.

Luft-Wasser Erdsonde
Jahresarbeitszahl im Feldtest, Mittel 3,4 (49 Anlagen) 4,3 (13 Anlagen)
Strom im Jahr 5.300 kWh rund 4.190 kWh
Stromkosten im Jahr 1.540 € rund 1.210 €
Vorteil Erdsonde im Jahr rund 330 €

Die rund 20.000 € Mehrkosten kämen so erst nach rund 60 Jahren zurück. Der Zuschuss ändert daran nichts, denn beide Anlagen liegen über der Grenze von 28.000 € und bekommen rechnerisch denselben Betrag. Setzt man als Mehrkosten nur die untere ADAC-Angabe von 8.000 € für die Sonde an, sind es immer noch rund 25 Jahre.

Die Jahresarbeitszahl, also die Wärme je Kilowattstunde Strom im Jahresmittel, stammt aus einem milden Winter, und 13 Anlagen sind wenig. Für die Sonde sprechen andere Dinge. Am Nachbarfenster entsteht kein Schall eines Außengeräts, und die Anlage kann passiv kühlen. Das BBSR setzt für Erdsonden außerdem eine rechnerische Nutzungsdauer von mindestens 50 Jahren an, für das Gerät 20 Jahre. Wenn Ihnen das den Aufpreis wert ist, bauen wir die Sonde gern.

Erst die Behörde, dann die Bohrfirma

Die Erlaubnis und der KfW-Antrag müssen stehen, bevor jemand bohrt. Baubeginn vor dem Antrag kostet die Förderung, Planung und Beratung davor sind erlaubt.

  1. Erster Termin. Er kostet nichts. Wir sehen uns Keller, Heizkörper und Garten an und öffnen die Adresse im Viewer.
  2. Heizlast und Sondenplanung. Daraus folgen Sondenzahl und Lageplan.
  3. Erlaubnis. Die Unterlagen gehen an die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde.
  4. KfW. Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag, Sie schließen den Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung und stellen den Antrag bei Meine KfW.
  5. Bohrung und Einbau. Nach der Zusage bohrt die Firma, danach schließen wir die Sole-Leitungen an und setzen Gerät und Speicher.
  6. Inbetriebnahme. Wir machen den hydraulischen Abgleich und melden die Anlage beim Netzbetreiber an, je nach Adresse NRM oder im Westen meist Syna.
  7. Nachweise. Die Bestätigung nach Durchführung kommt von uns, die Nachweise reichen Sie binnen 6 Monaten nach der letzten Rechnung ein.

Wann wir von der Bohrung abraten

Eine Erdsonde scheidet aus, wenn das Grundstück in Zone I, II oder III/A liegt oder die Grenzabstände nicht einzuhalten sind. Dann lohnt es sich nicht, weiter zu rechnen. Wir raten auch ab, wenn das Budget nur mit Mühe reicht und die Heizkörper ohnehin neu müssten, denn größere Heizkörper senken den Stromverbrauch auch beim Luftgerät.

In den meisten dieser Fälle passt eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, die im Feldtest im Mittel 3,4 erreichte und damit über der Förderbedingung von 3,0 lag. Bei einem Grundstück mit Brunnenmöglichkeit lohnt sich ein Blick auf die Grundwasser-Wärmepumpe, für die eine Erlaubnis wie bei der Erdwärme nötig ist.

Wo wir Erdwärme einbauen

Bergen-Enkheim hat viele Einfamilienhäuser und einen meist günstigen Untergrund ohne Trinkwasserschutzgebiet. In Praunheim kommt es stärker auf die einzelne Adresse an, weil das beantragte Schutzgebiet einen Teil des Stadtteils betrifft. Im übrigen Stadtgebiet und im Umland gehen wir genauso vor und beginnen mit der Schutzzone.

Für die erste Einschätzung reichen die Adresse, ein Lageplan des Grundstücks, falls vorhanden, und Ihre letzte Heizkostenabrechnung. Schicken Sie uns das über das Formular oder an kontakt@waermepumpe-frankfurt-am-main.de, Sie bekommen innerhalb eines Werktags Antwort.

Häufige Fragen

Braucht eine Erdsonde in Frankfurt eine Genehmigung?

Ja, grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8 und 9 WHG, die bei der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde im Umweltamt beantragt wird. Erdwärmesonden bis 30 kW Heizleistung laufen dort im vereinfachten Verfahren.

Gibt es in Frankfurt Heilquellenschutzgebiete?

Nein, nach dem Fachgutachten zum Wärmeplan vom August 2026 liegen im Stadtgebiet derzeit keine. Für Bad Homburg, Kronberg, Königstein und die übrigen Taunusorte sehen wir uns jedes Grundstück einzeln im Viewer GruSchu des Landes an.

Darf man im Trinkwasserschutzgebiet eine Erdsonde bohren?

Nein in den Zonen I, II und III/A, denn dort ist die Sonde nicht erlaubnisfähig. In Zone III/B geht es nur unter bestimmten Voraussetzungen, nach der Landesregel mit einer hydrogeologischen Stellungnahme.

Was kostet eine Erdwärmebohrung für ein Einfamilienhaus?

8.000 bis 16.000 € nennt der ADAC (Stand 21.07.2026) für die Erdsonde im Einfamilienhaus, co2online rechnet in seinem Beispiel mit 16.000 €. Preise je Bohrmeter nennen wir nicht, weil es dafür nur Anbieterangaben gibt.

Wie tief wird in Frankfurt für eine Erdsonde gebohrt?

100 m erreichen die meisten Sonden nicht, sie bleiben nach Angaben des HLNUG meist darunter. Wird tiefer gebohrt, kommt die Bergbehörde hinzu, und deshalb plant man bei größerem Bedarf eher mehrere Sonden.

Wie viel Abstand muss eine Erdsonde zur Grundstücksgrenze haben?

5 m soll der Bohransatz von der Grenze entfernt sein, zwischen zwei Anlagen sollen 10 m liegen. Sonden derselben Anlage stehen bis 50 m Tiefe mindestens 5 m auseinander, bei tieferen Bohrungen 6 m.

Wie groß muss der Garten für einen Erdkollektor sein?

150 bis 200 m² Kollektorfläche je 100 m² Wohnfläche nennt der Bundesverband Wärmepumpe als Faustregel. Die Rohre liegen 1 bis 1,5 m tief, die Fläche muss also für Bagger und Graben frei sein.

Arbeitet eine Erdwärmepumpe effizienter als eine Luftwärmepumpe?

Ja, im Feldtest des Fraunhofer ISE erreichten 13 Anlagen mit Erdsonde im Mittel eine Jahresarbeitszahl von 4,3, die 49 Anlagen mit Außenluft 3,4. Die Messung fiel in einen milden Winter, und unsanierte Häuser bildeten keine eigene Gruppe.

Lohnt sich die Bohrung allein wegen der geringeren Stromkosten?

Nein, in unserem Beispiel mit 18.000 kWh Wärme liegt der Vorteil bei rund 330 € im Jahr. Die Mehrkosten von rund 20.000 € kämen so erst nach rund 60 Jahren zurück. Für die Bohrung sprechen eher Schall, Kühlen und die lange Nutzungsdauer der Sonde.

Fördert die KfW auch eine Erdwärmepumpe?

Ja, nach denselben Sätzen wie die Luft-Wasser-Wärmepumpe, Grundförderung 30 % bei einem Antrag bis 31.01.2027. Verlangt werden unter anderem eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 und eine Bohrfirma nach DVGW W 120-2. Über die Bewilligung entscheidet die KfW.

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Wärmepumpe für Ihr Haus in Frankfurt am Main

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