In Hanau klären wir vor jeder Wärmepumpe zuerst die Fernwärmesatzung. Die Stadt hat für sechs Gebiete einen Anschluss- und Benutzungszwang festgelegt, zuletzt im Dezember 2025 für das Bahnhofsviertel, die Gebiete Industrie, ABB und Quarzglas. In der Satzung für das Bahnhofsviertel steht auch, wann die Stadt davon befreit, und dort kommt die Wärmepumpe ausdrücklich vor.
Außerhalb dieser Gebiete ist uns kein Zwang belegt. Dann geht es um Heizkörper, Aufstellort und Untergrund, und der ist in Hanau für Erdsonden deutlich günstiger als im Taunus.
