Nein, die Stadt hat keine eigene Abstandsregel. Sie beurteilt nach TA Lärm und nennt auf ihrer Seite zu Klimaanlagen und Wärmepumpen keine Abstands- und keine dB-Werte. Beschwerden von Privathaushalten gehen an das Umweltamt, Immissionsschutz, für Gaststätten ist das Ordnungsamt zuständig. Im Umland überwacht die Untere Immissionsschutzbehörde, in kreisfreien Städten der Magistrat und in den Kreisen der Kreisausschuss.
Einen Bauantrag und eine Prüfung vorab gibt es bei der genehmigungsfreien Wärmepumpe nicht, Eigentümer, Planer und Fachfirma tragen die Verantwortung. Deshalb gehört die Schallrechnung schriftlich zu unserem Auftrag.
Schwierig wird es im dichten Bestand, das nennt auch das Fachgutachten zum Wärmeplan vom August 2026 als Hürde. Stehen in einem Innenhof zwei Wände höchstens 5 m auseinander, gelten nach LAI plus 6 dB. Aus einem Gerät mit 50 dB(A) werden 56 dB, und die Tabelle verlangt im urbanen Gebiet 2,2 m, im allgemeinen Wohngebiet 4,5 m. Im Vorgarten und im Milieuschutzgebiet kommen weitere Fragen hinzu, die wir beim Aufstellort durchgehen.
Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe prüfen wir den Schall deshalb gleich beim ersten Termin. Eine Erdwärmepumpe hat kein Außengerät, dafür braucht sie Platz für die Bohrung und die Erlaubnis der Wasserbehörde.
Messen Sie vor dem ersten Gespräch die Entfernung vom geplanten Platz zum nächsten Nachbarfenster und notieren Sie, welche Wände im Umkreis von 3 m stehen. Schreiben Sie uns über das Formular oder an kontakt@waermepumpe-frankfurt-am-main.de, dann rechnen wir den Pegel mit dem Datenblatt des vorgesehenen Geräts durch.